Vermietbedingungen
Vermietbedingungen für Entleiher des air gym AirTracks HP33
- Turngau Achalm (nachfolgend Verleiher genannt) stellt die AirGym Air-Track-Bahn HP33 15 x 2,8 Meter inkl. Profi-Handgebläse, Transportwagen und vier Planen (zum Gebrauch im Freien) dem Entleiher zur Verfügung.
- Kosten bei Selbstabholung:
- 1 Tag 60,00 €
- 1Wochenende (Freitag-Sonntag) 100,00 €
- 1 Woche (Montag-Sonntag) 120,00 €
- Anfragen über freie Termine bitte direkt an Conni Stiefel: conni.stiefel@turngau-achalm.de
- Tatsächlicher Mietzeitraum siehe letzter Abschnitt.
- Die Gegenstände werden in gebrauchsfähigem Zustand übergeben. Der Entleiher hat hierbei nur bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
- Der Entleiher verpflichtet sich, die ihm anvertraute AirTrack-Bahn sowie das damit gelieferte Zubehör sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.
- Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
- Etwaige Schäden sind unverzüglich dem Verleiher anzuzeigen.
- Der Entleiher hat die entliehenen Gegenstände zum vereinbarten Termin (festgelegte Leihfrist) zurückzugeben. Sämtliche Materialien sind vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
- Bringt der Entleiher die Gegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurück, wird jeder weitere Tag zur Tagespauschale berechnet. Die Versäumnispauschale muss nicht entrichtet werden, wenn in Absprache mit dem Verleiher rechtzeitig ein neuer Termin vereinbart wurde.
- Sagt der Entleiher das Entleihen innerhalb von 10 Tagen bis zum Miettermin ab, wird eine einmalige Stornogebühr von 50,00 € erhoben. Das Datum des Eingangs der Absage ist entscheidend. Die Stornogebühr ist mit dem Vermerk Storno selbständig und unter Verwendung der Veranstaltungsnummer auf das Konto des Verleihers zu überweisen.
- Die vom Entleiher als verantwortliche Betreuer/in benannte Person übe die Aufsichtspflicht über die Benutzer der AirTrack-Bahn aus. Eine Haftpflichtversicherung für Betreuer/innen sowie eine Versicherung der AirTrack-Bahn gegen Feuer/Einbruch-/Diebstahl hat durch den Veranstalter selbst zu erfolgen. Ein Anspruch an den Verleiher ist ausgeschlossen.
- Der Entleiher hat den vollen Wiederbeschaffungswert zu erstatten, sofern der Verlust des entliehenen Gegenstandes vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Für entstandene Schäden und Abnutzungen an den entliehenen Gegenständen ist voller Ersatz zu leisten, sofern diese auf nicht vereinbarungsgemäßen Gebrauch beruhen oder fahrlässig herbeigeführt wurden (z.B. unter Verletzung der Aufsichtspflicht oder unter Nichtbeachtung der Auf- und Abbauhinweise). Veränderungen und Verschlechterungen an der entliehenen Sache durch den vereinbarungsgemäßen Gebrauch hat der Entleiher nicht zu vertreten. Die Beweislast obliegt dem Entleiher. Alle angeführten Preise sind inkl. MwSt. Bei Nutzung im Außenbereich müssen die Planen untergelegt werden.